Oberlandesgericht Köln, 2017-02-08, 12 W 47/16

12 W 47/16Obergericht08.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 W 47/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-08

Aktenzeichen: 12 W 47/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0208.12W47.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 07.11.2016 wird der Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26.09.2016 (17 O 302/16) aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch der Antragsteller vom 14.09.2016 an das Landgericht Bonn – 17. Zivilkammer – zurückverwiesen.

Das Landgericht wird angewiesen, die beantragte Prozesskostenhilfe nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung zu verweigern.

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