13 U 94/15•Oberlandesgericht Köln, 2017-02-08, 13 U 94/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 94/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-08
Aktenzeichen: 13 U 94/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0208.13U94.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.05.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 1 O 264/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass sich das Darlehensverhältnis mit der Beklagten vom 13.06.2008/19.06.2008, Nennbetrag 400.000 EUR, Darlehenskonto Nr. 645XXXXXXXX mit Widerrufserklärung vom 30.01.2014 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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