Oberlandesgericht Köln, 2017-02-10, 6 U 22/16

6 U 22/16Obergericht10.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 22/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-10

Aktenzeichen: 6 U 22/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0210.6U22.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 21.10.2016 – 6 U 22/16 – wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Streithelferin, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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