Oberlandesgericht Köln, 2017-02-22, 6 W 107/16

6 W 107/16Obergericht22.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 107/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-22

Aktenzeichen: 6 W 107/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0222.6W107.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG § 101a I, III; ZPO §935; BGB § 809

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 08.07.2016 – Az. 14 OH 3/15 – abgeändert, soweit das Akteneinsichtsgesuch der Antragsgegnerin zurückgewiesen worden

ist und dem Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin eine Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber seiner Mandantin auferlegt worden ist.

Der Antragsgegnerin wird Akteneinsicht bewilligt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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