6 W 107/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-02-22, 6 W 107/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 107/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-22
Aktenzeichen: 6 W 107/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0222.6W107.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG § 101a I, III; ZPO §935; BGB § 809
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 08.07.2016 – Az. 14 OH 3/15 – abgeändert, soweit das Akteneinsichtsgesuch der Antragsgegnerin zurückgewiesen worden
ist und dem Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin eine Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber seiner Mandantin auferlegt worden ist.
Der Antragsgegnerin wird Akteneinsicht bewilligt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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