2 Ws 781-782/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-02-28, 2 Ws 781-782/16
Oberlandesgericht Köln, 2017-02-28, 2 Ws 781-782/16
2 Ws 781-782/16Obergericht28.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 781-782/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-28
Aktenzeichen: 2 Ws 781-782/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0228.2WS781.782.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Beschwerdeführer D ist aus der Staatskasse zu entschädigen für:
-
den Vollzug der Untersuchungs- und Auslieferungshaft in der Zeit vom 10.08.2011 bis zum 12.10.2012;
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die ihm im Rahmen der Außervollzugsetzung des Haftbefehls vom 12.10.2012 bis zum 24.02.2015 auferlegten Maßnahmen;
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die Durchsuchungsmaßnahmen und Vermögensabschöpfungsmaßnahmen vom 10.08.2011, insbesondere die Sicherstellung und spätere Notveräußerung des Pkw S 1300, Fahrgestellnr. 1xx1xx91.
Der Beschwerdeführer C ist aus der Staatskasse zu entschädigen für:
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den Vollzug der Untersuchungshaft in der Zeit vom 10.08.2011 bis zum 12.10.2012;
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die ihm im Rahmen der Außervollzugsetzung des Haftbefehls vom 12.10.2012 bis zum 24.02.2015 auferlegten Maßnahmen;
-
die Durchsuchungsmaßnahmen vom 10.08.2011.
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