19 U 126/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-03-01, 19 U 126/16
Oberlandesgericht Köln, 2017-03-01, 19 U 126/16
19 U 126/16Obergericht01.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 126/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-01
Aktenzeichen: 19 U 126/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0301.19U126.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.8.2016 (37 O 256/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Rubrum dahingehend berichtigt wird, dass der Nachname der Beklagten wie aus dem Rubrum des vorliegenden Beschlusses ersichtlich lautet, und sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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