13 U 241/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-03-03, 13 U 241/16
Oberlandesgericht Köln, 2017-03-03, 13 U 241/16
13 U 241/16Obergericht03.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 241/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-03
Aktenzeichen: 13 U 241/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0303.13U241.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das 09.06.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – Az. 15 O 412/15 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: bis zu 50.000,00 €
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