Oberlandesgericht Köln, 2017-03-09, 12 U 29/16

12 U 29/16Obergericht09.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 29/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-09

Aktenzeichen: 12 U 29/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0309.12U29.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 23.06.2016 (Az. 17 O 72/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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