Oberlandesgericht Köln, 2017-03-10, 12 W 10/17

12 W 10/17Obergericht10.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 W 10/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-10

Aktenzeichen: 12 W 10/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0310.12W10.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 20.1.2017, Az. 17 O 387/16, in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 6.2.2017 dahin abgeändert, dass die Zustellung der Klageschrift von der Einzahlung einer Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen bezogen auf einen Streitwert in Höhe von 170.894,65 € abhängig gemacht wird.

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