5 U 78/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-03-13, 5 U 78/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 78/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-13
Aktenzeichen: 5 U 78/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0313.5U78.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 22.6.2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 229/14 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 32 % dem Kläger zu 1), zu 45 % dem Kläger zu 2) und zu weiteren 23 % den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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