Oberlandesgericht Köln, 2017-03-15, 6 W 31/17

6 W 31/17Obergericht15.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 31/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-15

Aktenzeichen: 6 W 31/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0315.6W31.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 03.02.2017 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 12.01.2017 wird dieser abgeändert und der Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds gegen die Schuldnerin vom 01.08.2016 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.

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