7 U 157/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-03-16, 7 U 157/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 157/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-16
Aktenzeichen: 7 U 157/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0316.7U157.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.07.2016 – 27 O 499/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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