12 U 39/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-03-27, 12 U 39/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 39/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-27
Aktenzeichen: 12 U 39/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0327.12U39.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 01.07.2016 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 17 O 228/15, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 40.957,77 € festgesetzt.
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