13 U 137/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-03-28, 13 U 137/16
Oberlandesgericht Köln, 2017-03-28, 13 U 137/16
13 U 137/16Obergericht28.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 137/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: 13 U 137/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0328.13U137.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 5. 4. 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 17 O 267/15 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 108.382,20 EUR festgesetzt.
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