Oberlandesgericht Köln, 2017-03-28, 2 Wx 61/17

2 Wx 61/17Obergericht28.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 61/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-28

Aktenzeichen: 2 Wx 61/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0328.2WX61.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Einzelrichterin überträgt das Verfahren auf den Senat zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschrie-benen Besetzung.

  2. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 04.03.2007 wird der am 02.03.2017 erlassenen Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamts – Euskirchen vom 02.03.2017 insoweit aufgehoben, als darin die Erinnerung des Beteiligten zu 2) zurückgewiesen worden ist. Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 2) wird der Kostenansatz zu Kassenzeichen xxx vom 26.01.2017 dahin geändert, dass Position 3 entfällt.

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