Oberlandesgericht Köln, 2017-04-05, 6 U 22/16

6 U 22/16Obergericht05.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 22/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-05

Aktenzeichen: 6 U 22/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0405.6U22.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

  1. Das am 10. Februar 2017 verkündete Urteil des Senats - 6 U 22/16 - wird dahingehend berichtigt, dass der Tenor hinsichtlich der vorläufigen Vollstreckbarkeit wie folgt lautet:

„Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.“

  1. Der Antrag der Klägerin auf Berichtigung des Tatbestandes des am 10. Februar 2017 verkündeten Urteils des Senats – 6 U 22/16 – wird zurückgewiesen.

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