6 U 22/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-04-05, 6 U 22/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 22/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-05
Aktenzeichen: 6 U 22/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0405.6U22.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
- Das am 10. Februar 2017 verkündete Urteil des Senats - 6 U 22/16 - wird dahingehend berichtigt, dass der Tenor hinsichtlich der vorläufigen Vollstreckbarkeit wie folgt lautet:
„Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.“
- Der Antrag der Klägerin auf Berichtigung des Tatbestandes des am 10. Februar 2017 verkündeten Urteils des Senats – 6 U 22/16 – wird zurückgewiesen.
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