Oberlandesgericht Köln, 2017-04-07, 20 U 128/16

20 U 128/16Obergericht07.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 128/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-07

Aktenzeichen: 20 U 128/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0407.20U128.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Juni 2016 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 145/14 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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