Oberlandesgericht Köln, 2017-04-10, 9 U 120/16

9 U 120/16Obergericht10.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 120/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-10

Aktenzeichen: 9 U 120/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0410.9U120.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klagepartei gegen das am 27.04.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 387/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klagepartei auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klagepartei kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 36.980,78 € festgesetzt.

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