19 U 149/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-04-28, 19 U 149/16
Oberlandesgericht Köln, 2017-04-28, 19 U 149/16
19 U 149/16Obergericht28.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 149/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: 19 U 149/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0428.19U149.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.11.2016 - 18 O 54/16 - abgeändert.
Die Klage wird als derzeit unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.