Oberlandesgericht Köln, 2017-05-11, 13 U 416/16

13 U 416/16Obergericht11.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 416/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-11

Aktenzeichen: 13 U 416/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0511.13U416.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 10. November 2016 (15 O 410/15) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.