19 Sch 4/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-05-12, 19 Sch 4/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-05-12, 19 Sch 4/17
19 Sch 4/17Obergericht12.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 4/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-12
Aktenzeichen: 19 Sch 4/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0512.19SCH4.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsgerichtlichen Verfahrens Nationale Anti Doping Agentur Deutschland gegen P und Deutscher Ringerbund vor dem Deutschen Sportschiedsgericht, Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), Cstraße 5-10, L, Az. E, wird zurückgewiesen.
Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Antragsteller.
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