18 U 107/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-05-18, 18 U 107/16
Oberlandesgericht Köln, 2017-05-18, 18 U 107/16
18 U 107/16Obergericht18.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 107/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-18
Aktenzeichen: 18 U 107/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0518.18U107.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn (14 O 103/14) vom 16.06.2016 wird als unzulässig verworfen, soweit sich das Rechtsmittel gegen die Verwerfung des Musterverfahrensantrages richtet, und im Übrigen, d.h. hinsichtlich der geltend gemachten Ausgleichsansprüche nach §§ 251, 253 InsO, zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 500.000,- EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.