Oberlandesgericht Köln, 2017-05-22, 3 U 141/16

3 U 141/16Obergericht22.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 141/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-22

Aktenzeichen: 3 U 141/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0522.3U141.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (1 O 278/15) vom 25.08.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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