6 U 203/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-05-24, 6 U 203/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 203/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-24
Aktenzeichen: 6 U 203/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0524.6U203.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.11.2016 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 144/16 –abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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