Oberlandesgericht Köln, 2017-06-01, 24 U 176/16

24 U 176/16Obergericht01.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 176/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-01

Aktenzeichen: 24 U 176/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0601.24U176.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (15 O 266/15) vom 25.08.2016 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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