1 RVs 93/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-06-02, 1 RVs 93/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-06-02, 1 RVs 93/17
1 RVs 93/17Obergericht02.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 93/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-02
Aktenzeichen: 1 RVs 93/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0602.1RVS93.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 1. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 7. September 2016 wird als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO).
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