AuslA 27/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-06-27, AuslA 27/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-06-27, AuslA 27/17
AuslA 27/17Obergericht27.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — AuslA 27/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-27
Aktenzeichen: AuslA 27/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0627.AUSLA27.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 09.05.2017 (Az. 6 AuslA 27/17 - 45-) wird aufgehoben.
Die Auslieferung des Verfolgten nach Rumänien zur Strafvollstreckung wegen der in den Europäischen Haftbefehlen des Amtsgerichts Fagaras vom 02.02.2017 (Az. 2286/226/2015) und vom 13.04.2017 (Az. 2150/338/2015) zugrundeliegenden Verurteilungen durch das Amtsgericht Fagaras vom 07.11.2016 (Strafurteil Nr. 255) sowie des Amtsgerichts Zarnesti vom 06.01.2017 (Strafurteil Nr. 3) wird derzeit für unzulässig erklärt.
Die notwendigen Auslagen des Verfolgten werden der Staatskasse auferlegt.
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