Oberlandesgericht Köln, 2017-07-05, 13 U 91/17

13 U 91/17Obergericht05.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 91/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-05

Aktenzeichen: 13 U 91/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0705.13U91.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 14. März 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 10 O 231/16 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: bis zu 140.000,00 €

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