Oberlandesgericht Köln, 2017-07-05, 5 U 83/16

5 U 83/16Obergericht05.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 83/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-05

Aktenzeichen: 5 U 83/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0705.5U83.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Juni 2016 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 375/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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