6 U 199/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-07-14, 6 U 199/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 199/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-14
Aktenzeichen: 6 U 199/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0714.6U199.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das rechtsfehlerfrei ergangene Urteil des Landgerichts Köln vom 17.11.2016 – 14 O 71/15 – aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird auf Antrag der Klägerin an das zuständige Patentstreitgericht beim Landgericht Düsseldorf verwiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Eine Entscheidung über die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Köln entstandenen Mehrkosten der ersten Instanz bleibt dem Landgericht Düsseldorf vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.