Oberlandesgericht Köln, 2017-07-17, 11 U 132/15

11 U 132/15Obergericht17.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 132/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-17

Aktenzeichen: 11 U 132/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0717.11U132.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 28.08.2015 - 7 O 333/12 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

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