9 U 183/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-07-18, 9 U 183/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 183/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-18
Aktenzeichen: 9 U 183/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0718.9U183.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.10.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 24 O 131/16 – abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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