5 U 143/14•Oberlandesgericht Köln, 2017-07-19, 5 U 143/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 143/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-19
Aktenzeichen: 5 U 143/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0719.5U143.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Juli 2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 393/13 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. der Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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