Oberlandesgericht Köln, 2017-07-19, 5 U 143/14

5 U 143/14Obergericht19.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 143/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-19

Aktenzeichen: 5 U 143/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0719.5U143.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Juli 2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 393/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. der Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.