Oberlandesgericht Köln, 2017-08-04, 19 Sch 6/17

19 Sch 6/17Obergericht04.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 6/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-04

Aktenzeichen: 19 Sch 6/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0804.19SCH6.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus den Schiedsrichtern Prof. Dr. N als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern Prof. Dr. C und Prof. Dr. S, ergangene Schiedsspruch vom 11.10.2016 (DIS-SV-CB-386/13) in der Fassung des Berichtigungsschiedsspruchs vom 29.12.2016 (DIS-SV-CB-386/13) wird mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.609.249,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. November 2013 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

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