19 Sch 6/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-08-04, 19 Sch 6/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-08-04, 19 Sch 6/17
19 Sch 6/17Obergericht04.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 6/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-04
Aktenzeichen: 19 Sch 6/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0804.19SCH6.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus den Schiedsrichtern Prof. Dr. N als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern Prof. Dr. C und Prof. Dr. S, ergangene Schiedsspruch vom 11.10.2016 (DIS-SV-CB-386/13) in der Fassung des Berichtigungsschiedsspruchs vom 29.12.2016 (DIS-SV-CB-386/13) wird mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.609.249,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. November 2013 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
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