Oberlandesgericht Köln, 2017-08-10, 4 UF 7/17

4 UF 7/17Obergericht10.08.2017

Regest

Anders als Rentenleistungen nach dem ConterganStiftG sind Rentenleistungen nach dem HIVHG bei der Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, weil diese Leistungen auch der Versorgung der Angehörigen dienen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 7/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-10

Aktenzeichen: 4 UF 7/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0810.4UF7.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: HIVHG §17

Leitsätze

Anders als Rentenleistungen nach dem ConterganStiftG sind Rentenleistungen nach dem HIVHG bei der Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, weil diese Leistungen auch der Versorgung der Angehörigen dienen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergheim vom 06.12.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Beschwerde hat der Antragsgegner zu tragen.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13.067,42 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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