16 U 68/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-08-23, 16 U 68/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 68/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-23
Aktenzeichen: 16 U 68/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0823.16U68.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.02.2017 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 464/13 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Der Streithelfer hat seine Kosten selbst zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 26.961,65 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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