19 U 19/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-08-25, 19 U 19/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 19/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-25
Aktenzeichen: 19 U 19/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0825.19U19.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.12.2016 - 32 O 459/14 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieser Beschluss und das angegriffenen Urteil des Landgerichts Köln – 32 O 459/14 – sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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