1 RVs 171/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-08-25, 1 RVs 171/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-08-25, 1 RVs 171/17
1 RVs 171/17Obergericht25.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 171/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-25
Aktenzeichen: 1 RVs 171/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0825.1RVS171.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil
a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen „unerlaubten Handels mit einer Schusswaffe“ verurteilt worden ist sowie
b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe unter Einschluss der Kompensationsentscheidung
mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
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