Oberlandesgericht Köln, 2017-08-25, 1 RVs 171/17

1 RVs 171/17Obergericht25.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 171/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-25

Aktenzeichen: 1 RVs 171/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0825.1RVS171.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil

a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen „unerlaubten Handels mit einer Schusswaffe“ verurteilt worden ist sowie

b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe unter Einschluss der Kompensationsentscheidung

mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

In diesem Umfang wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

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