11 U 104/11•Oberlandesgericht Köln, 2017-09-06, 11 U 104/11
Oberlandesgericht Köln, 2017-09-06, 11 U 104/11
11 U 104/11Obergericht06.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 104/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-06
Aktenzeichen: 11 U 104/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0906.11U104.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin wird das am 31.05.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 85 O 16/10 – teilweise abgeändert und die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin weitere 598.016,02 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Klägerin zu 33% und die Beklagte zu 67%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung jeweils in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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