10 WF 138/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-09-12, 10 WF 138/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-09-12, 10 WF 138/17
10 WF 138/17Obergericht12.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 WF 138/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-12
Aktenzeichen: 10 WF 138/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0912.10WF138.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Verfahrensbeistandes wird die Festsetzung des Amtsgerichts – Familiengericht – Jülich vom 06.07.2017 – 10 F 618/16 – abgeändert und die dem Verfahrensbeistand X aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 1.100,00 € festgesetzt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.100,00 € festgesetzt.
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