2 Ws 603/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-09-22, 2 Ws 603/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-09-22, 2 Ws 603/17
2 Ws 603/17Obergericht22.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 603/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-22
Aktenzeichen: 2 Ws 603/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0922.2WS603.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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