2 U 22/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-09-27, 2 U 22/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 22/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-27
Aktenzeichen: 2 U 22/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0927.2U22.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin vom 10. Juli 2017 gegen das am 7. Juni 2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 1 O 322/16, durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 16. Oktober 2017 Stellung zu nehmen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit einer Verlängerung der Stellungnahmefrist nicht gerechnet werden kann.
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