6 W 96/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-09-28, 6 W 96/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 96/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-28
Aktenzeichen: 6 W 96/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0928.6W96.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Schuldnerin im Übrigen wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 20. Juli.2017 – 31 O 441/14 SH I – teilweise abgeändert und gegen die Schuldnerin wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die im Urteil des Landgerichts Köln vom 3. Juni 2015 – 31 O 441/14 – ausgesprochenen Unterlassungsgebote ein Ordnungsgeld in Höhe von
10.000 €
(in Worten zehntausend Euro)
sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann für je 1.000 € ein Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Schuldnerin, festgesetzt.
Die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens und des Beschwerdeverfahrens tragen die Gläubigerin zu 70% und die Schuldnerin zu 30%.
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