Oberlandesgericht Köln, 2017-10-05, 24 U 109/17

24 U 109/17Obergericht05.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 109/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-05

Aktenzeichen: 24 U 109/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1005.24U109.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 13.07.2017 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln (30 O 255/16) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil die zulässige Berufung nach dem gegebenen Sachstand offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die zugrunde liegende Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, eine Entscheidung durch Urteil auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

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