Oberlandesgericht Köln, 2017-10-05, 4 U 13/17

4 U 13/17Obergericht05.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 13/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-05

Aktenzeichen: 4 U 13/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1005.4U13.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln - 30 O 348/16 - vom 18.05.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 46.108,09 € festgesetzt.

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