Oberlandesgericht Köln, 2017-10-05, 5 U 92/17

5 U 92/17Obergericht05.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 92/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-05

Aktenzeichen: 5 U 92/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1005.5U92.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. Mai 2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 311/15 - wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

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