5 U 92/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-10-05, 5 U 92/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 92/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-05
Aktenzeichen: 5 U 92/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1005.5U92.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. Mai 2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 311/15 - wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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