Oberlandesgericht Köln, 2017-10-19, 15 U 161/16

15 U 161/16Obergericht19.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 161/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-19

Aktenzeichen: 15 U 161/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1019.15U161.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.09.2016 (28 O 80/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Ziff. VII. des Tenors des angegriffenen Urteils des Landgerichts wird dahingehend abgeändert, dass eine vorläufige Vollstreckbarkeit hinsichtlich des Tenors zu Ziff. II (Richtigstellung) schon nach dessen Inhalt ausscheidet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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