27 U 2/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-10-23, 27 U 2/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 2/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-23
Aktenzeichen: 27 U 2/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1023.27U2.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.12.2016 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 13 O 334/15 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagtenseite kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des insgesamt aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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