Oberlandesgericht Köln, 2017-10-23, 27 U 2/17

27 U 2/17Obergericht23.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 2/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-23

Aktenzeichen: 27 U 2/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1023.27U2.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.12.2016 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 13 O 334/15 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagtenseite kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des insgesamt aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.