2 U 22/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-10-23, 2 U 22/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 22/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-23
Aktenzeichen: 2 U 22/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1023.2U22.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.06.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 322/16 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorgenannte Urteil des Landgerichts Bonn ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung aus der Kostenentscheidung des Urteils des Landgerichts Bonn gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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