Oberlandesgericht Köln, 2017-10-25, 13 U 179/15

13 U 179/15Obergericht25.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 179/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-25

Aktenzeichen: 13 U 179/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1025.13U179.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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